Der Einsatzleitwagen 1 ist das Standard-Führungsfahrzeug vieler Feuerwehren. Bei Einsätzen bis zu mittleren Umfangs kann er eine Einsatzleitung beherbergen und unterstützen. Viele Berufsfeuerwehren und zahlreiche Freiwillige Feuerwehren haben den Einsatzleitwagen 1 in ihrer Alarm- und Ausrückeordnung als Führungsfahrzeug eines Löschzugs vorgesehen. Die Aufgaben eines Einsatzleitwagens hängen vom konkreten Einsatz ab. Im Wesentlichen besteht seine Aufgabe jedoch in der Leitung eines Einsatzes oder Einsatzabschnittes, im Transport und der Unterstützung eines Einsatzleiters oder Einsatzstabes, im Transport von Führungsmaterialien und in der Abwicklung von Funkverkehr an der Einsatzstelle und zwischen der Einsatzstelle und einer höheren Führungseinrichtung. Im Fahrzeug sind Kartenmaterial, Funkgeräte, Nachschlagewerke und andere Führungsmittel vorhanden. Zusätzlich sind Messgeräte für Strahlenschutz, Explosionsmessgerät und eine Wärmebildkamera verladen. Die Beladung umfasst weiterhin eine Notfalltasche für einen Atemschutz-Rettungstrupp, eine Notfalltasche für Erste Hilfe Maßnahmen, einen Stromerzeuger zur Energieversorgung des Fahrzeugs bei längeren Einsätzen und eine Kühlbox mit Wasserflaschen zur Grundversorgung von Atemschutzgeräteträgern zwecks Flüssigkeitsausgleich bei Atemschutzeinsätzen. Der Innenraum des Einsatzleitwagens ist so gestaltet, dass 2 Einsatzkräfte gleichzeitig sowohl im 2m Bereich wie auch im 4m Bereich unabhängig voneinander arbeiten können. Bei Bedarf kann der Fahrer- und Beifahrersitz gedreht werden und in Verbindung mit einer klappbaren Tischplatte entsteht somit ein Besprechungsraum. Die mobile Funktastatur kann bei Aufstellung des Schnelleinsatzzeltes an der Seitentür aus dem daraus geschaffenen Raum genuzt werden.