Die Abteilung ist die Schnittstelle zwischen der gemeindlichen Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr“, mit ihren ehrenamtlichen Mitglieder und dem Aufgabenträger, der Stadt Nidda.
Das Aufgabengebiet erstreckt sich über alle Pflichtaufgaben aus dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzrecht (HBKG), nach §3 „Aufgaben der Gemeinde“, für den gesamten Feuerwehr- und Katastrophenschutzbereich, inklusive aller sich daraus ergebenden Verwaltungsaufgaben der Stadt Nidda.
Dies Beinhaltet:
die Planung, Umsetzung und Organisation der Unterhaltung von notwendigen baulichen Anlagen, Einrichtungen sowie Fahrzeuge und technischer Ausstattung der Feuerwehren sowie deren Beschaffung, Verwaltung und erforderliche Wartungen und Prüfungen.
Erarbeitung und Umsetzung eines Bedarfs- und Entwicklungsplan
Die Sicherstellung von Brandsicherheitsdiensten bei Veranstaltungen
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung.