Bericht des Kreis Anzeigers zur Thematik "Alarmstichwörter" und "müssen immer direkt so viele Feuerwehrfahrzeuge kommen":
Wenn es brennt oder ein Auto verunfallt, ist schnelle Hilfe oft lebenswichtig. Damit für die Einsätze stets die angemessene Zahl an Kräften bereitsteht, ist gute Planung im Vorfeld vonnöten.
Wenn der Notruf 112 gewählt wird, liegt in der Regel ein Notfall vor. In kürzester Zeit müssen Rettungskräfte, wie Feuerwehr und Notarzt, ausrücken, um Menschenleben zu retten oder zumindest Hilfeleistungen zu erbringen. Niddas Stadtbrandinspektor Kevin Schubach und sein Stellvertreter Michael Riesbeck erklärten dieser Zeitung nun anhand verschiedener Meldebilder, welche Einsatzkräfte wann alarmiert werden, um angemessen Hilfe leisten zu können.
Zunächst ist das geschulte Personal in der Leitstelle des Wetteraukreises auf Angaben der Person angewiesen, die etwa einen Unfall oder einen Brand meldet. Der Einsatzleitrechner greift dann auf hessenweit gültige Alarmstichworte, wie Zimmerbrand, Wohnhausbrand, Verkehrsunfall oder eingeklemmte Person, zurück, die zusammen mit den Angaben über die Zahl der Verletzten oder das Ausmaß des Brands festgelegte Parameter in der Alarm- und Ausrückeordnung in Kraft setzen.
In Verbindung mit den Stichworten hat die Feuerwehr festgelegte Vorgaben zu erfüllen. Anhand dieser Vorgaben plant die Leitung der Feuerwehr, welche Einheiten zu alarmieren sind. Diese Planung ist im Einsatzleitrechner hinterlegt, sodass umgehend die festgelegte Alarmierung erfolgen kann.
Grundlegend unterscheidet sich der Umfang einer Alarmierung mit Blick auf die Uhrzeit. Da tagsüber viele Einsatzkräfte berufsbedingt nicht erreichbar sind, werden dann meist mehr Einheiten, etwa aus benachbarten Stadtteilen, mitalarmiert, als nach 18 Uhr. Verschiedene Meldebilder fallen unter ein Stichwort, weshalb eine unklare Rauchentwicklung aus einem Fenster oder der Kaminbrand für Außenstehende vermeintlich nicht viel ist. Sie haben aber wegen der unbekannten Lage im Gebäude die gleiche Schwelle, wie der offensichtliche Vollbrand eines Zimmers und dementsprechend die gleichen Vorgaben.
Mitunter wundern sich Schaulustige über die Menge anrückender Fahrzeuge und Einsatzkräfte. Doch aufgrund der eingegangenen Alarmstichwörter waren genau diese Einheiten erforderlich, um schlagkräftig den Einsatz meistern zu können. »Hinterher ist man immer schlauer«, könnte man sagen, doch in jedem Fall geht Sicherheit vor. Wenn bei einem verunfallten Fahrzeug die selbstständige Alarmierung per eCall erfolgt und der Fahrer nicht zu erreichen ist, muss die Leitstelle immer vom Schlimmsten ausgehen und die Alarmkette in Bewegung setzen. Dass das Fahrzeug nur in den Graben gefahren und niemand etwas passiert ist, kann die Einsatzleitstelle nicht wissen.
Die Kernstadt Niddas unterteilt sich in vier Löschbezirke. Wird hier ein Zimmerbrand gemeldet, rücken immer zwei Gruppen (18 Feuerwehrleute) mit 1000 Liter Löschwasser, drei Atemschutztrupps (à zwei Personen), einem Belüftungsgerät, der vierteiligen Steckleiter und dem Einsatzleitwagen aus. Nach 18 Uhr wird nur der Löschbezirk Mitte aus Nidda und Michelnau alarmiert, tagsüber auch die Wehren aus Geiß-Nidda und Bad Salzhausen wegen der geringeren Personaldecke. Bei größeren Bränden in Gebäuden wird auch immer die Drehleiter der Kernstadtwehr mitalarmiert. Und bei Einsätzen außerorts rücken deutlich mehr wasserführende Fahrzeuge aus.
Beim Auslösen einer Brandmeldeanlage rücken immer zwei Staffeln mit mindestens 1000 Litern Wasser, drei Atemschutztrupps mit Steckleiter und Einsatzleitwagen aus. Anrufe in der Leitstelle, dass es ein Fehlalarm war, dürfen nicht akzeptiert werden. Es könnte ja der Brandstifter oder ein Einbrecher angerufen haben.
Wichtig ist in jedem Fall eine genaue Meldung über Ort und Ausmaß. Je nachdem, was gemeldet wurde und wie aufgeregt die meldende Person ist, kann das durchaus zu einer Fehlinterpretation auf der Leitstelle führen und richtigerweise werde dann »größer« alarmiert. So kann das vermeintlich kleine Nutzfeuer der Beschreibung nach in das Meldebild eines Waldbrands fallen, was entsprechend mehr Einsatzkräfte mobilisiert.
Die Einsatzkräfte wissen nie, was sie vor Ort erwartet und müssen immer vom schlimmsten Meldebild hinter dem Stichwort ausgehen. Deshalb hat der Gesetzgeber klare Regelungen für die Hilfsfrist von zehn Minuten für den Einsatz von Sonder- und Wegerechte mit Blaulicht und Martinshorn erlassen.